Unsere Leistungen im Überblick

Unsere Angebote richten sich an volljährige Frauen (Cis- und trans-Frauen sowie non binäre Personen, die sich an uns wenden möchten), die Opfer von Gewalt geworden sind, sowie an die Kinder, die sie begleiten.

Angehörige von Frauen, die im Sinne des OHG Opfer einer Straftat geworden sind, haben ebenfalls Anspruch auf OHG-Leistungen.

Wir bieten Beratungen in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch an. Für weitere Sprachen können wir einen Dolmetscher:innendienst in Anspruch nehmen.

Die auf Gewalt spezialisierten OHG-Berater:innen empfangen Sie nach Vereinbarung und stehen unter der Woche per Telefondienst zur Verfügung.

Die sozialen Mitarbeiter:innen sind nachts und an den Wochenenden im Frauenhaus anwesend. Sie sind für den Telefondienst und die Notaufnahme zuständig.

Spezialisierte OHG-Stelle für geschlechtsspezifische Gewalt

Ambulante, kostenlose und vertrauliche Beratung, Gewährung von angemessener und situationsgerechter Hilfe, Begleitung im Strafverfahren, Entschädigung und Genugtuung.

  • Die Opferhilfe-Beratungsstelle hat zum Ziel, allen Personen oder Angehörigen, die durch eine Straftat eine direkte Verletzung ihrer körperlichen, psychischen und/oder sexuellen Integrität im Sinne des OHG erlitten haben, psychologische, soziale, rechtliche und materielle Dienstleistungen zu erbringen sowie das Opfer und seine Angehörigen zu beraten und ihnen bei der Geltendmachung ihrer Rechte zu helfen.

    Der Tätigkeitsbereich umfasst hauptsächlich:

    • Beurteilung der Eigenschaft als Opfer im Sinne des OHG und der daraus resultierenden Rechte;

    • Die Dringlichkeit der Situation einschätzen und bewältigen;

    • Unterstützung, Information und Begleitung des Opfers in psychologischer, rechtlicher und sozialer Hinsicht;

    • Finanzielle Unterstützung im Sinne der kantonalen Richtlinien gewähren.

Fachstelle für Gewalt in Ehe und Partner:innenschaft (OHG und nicht-OHG)

Psychosoziale Betreuung, Informationen, Einschätzung der Bedrohung, Unterstützung bei den Bemühungen um Selbstbestimmung, Wertschätzung und Hilfe bei Behördengängen.

  • Wenn das Opfer im Sinne vom OHG anerkannt wird, hat die Fachstelle für Gewalt in Paarbeziehungen die Möglichkeit, die Leistungen der OHG-Fachstelle anzubieten.

    Darüber hinaus bietet die Fachstelle für Gewalt in Paarbeziehungen psychosoziale Unterstützung für weibliche Opfer und ihre Kinder. Sie arbeitet im kantonalen Interventions- und Hilfesystem im Bereich der Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen mit.

    Der Tätigkeitsbereich umfasst hauptsächlich:

    • Durchführung von OHG-Beratungen ;

    • Einschätzung der Bedrohung und Gefährlichkeit von Situationen und die Umsetzung von Schutzmassnahmen begleiten;

    • Unterstützung, Information und Begleitung des Opfers in psychologischer, rechtlicher und sozialer Hinsicht.

Notaufnahme für Frauen und ihre Kinder, die Sicherheit brauchen

Notunterkünfte zu Schutzzwecken, professionelle Begleitung und qualitativ hochwertige Nachbetreuung.

  • Unser Frauenhaus ist eine stationäre Einrichtung für Kriseninterventionen, die sich an Frauen, die Opfer von körperlicher, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt geworden sind, sowie an deren Kinder richtet. Wir bieten Schutz, Unterkunft, Beratung und andere Unterstützung. Wir helfen, die Situation der Betroffenen zu stabilisieren, ihnen die Möglichkeit zu geben, sich eine Zukunftsperspektive aufzubauen und weitere Gewalttaten zu verhindern. Wir unterstützen die Betroffenen bei der Organisation nachhaltiger Lösungen für die Zeit danach und sorgen dafür, dass sie auch nach ihrem Aufenthalt angemessen betreut werden.

    Unser Frauenhaus hat eine Kapazität von 12 Plätzen (Betten mit Begleitung), 6 Plätze für Frauen und 6 Plätze für Kinder (6 Zimmer). Die Zimmer sind so eingerichtet, dass sie eine gewisse Flexibilität bei der Unterbringung bieten (insgesamt 12 Personen). Das Frauenhaus verfügt ausserdem über ein 7. Notzimmer und zusätzliche Betten.

Telefondienst

Zuhören, Informationen und Unterstützung für alle Personen bei Problemen im Zusammenhang mit Gewalt in der Partner:innenschaft oder einer anderen Form von Gewalt gegen Frauen, Risikoanalyse, Krisenintervention, Notunterkunft, ggf. Weiterleitung an andere Dienste.

  • Unsere Telefonzentrale nimmt Tag und Nacht, 7 Tage die Woche Anrufe entgegen und bietet Opfern, ihren Angehörigen und dem beruflichen Netzwerk ein offenes Ohr und Informationen. Sie ist die erste Anlaufstelle, um mit den verschiedenen Bereichen der Organisation in Kontakt zu treten. Wir greifen schnell ein, um eine Situation einzuschätzen, eine Beratung zu vereinbaren oder eine Notaufnahme zu organisieren.

    Unser Telefondienst:

    • Ist eine leicht zugängliche Kontakt- und allgemeine Informationsstelle für Opfer, ihre Angehörige, Fachleute, das Netzwerk und alle, die Informationen und Rat benötigen;

    • Bietet den Opfern und/oder ihren Angehörigen ein offenes Ohr und bei Bedarf eine erste Beratung an;

    • Ermöglicht es, Anrufe nach Dringlichkeit und Bedarf zu sortieren und weiterzuleiten;

    • Analysiert das Risiko, sorgt für eine situationsgerechte Krisenintervention und ermöglicht die Umsetzung der geeigneten Massnahmen im Hinblick auf Sicherheit und Schutz.

    Es gelten folgende Öffnungszeiten:

    • Montag bis Freitag, von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, ausser Mittwochmorgen

    • Samstag und Sonntag von 11.00 bis 17.00 Uhr

    • Jede Nacht von 19.30 bis 7.00 Uhr

    Beratungen oder Auskünfte können ebenfalls per E-Mail erfolgen, unter info@sf-lavi.ch oder per Kontaktformular auf unserer Website.

Prävention

Sensibilisierung der Öffentlichkeit für jegliche Form von Gewalt, Beteiligung an politischen und gesellschaftlichen Debatten, Verbreitung und Nutzen von Fachwissen und Schulung der Netzwerkpartner:innen.

  • Die beiden Hauptziele vom Frauenhaus freiburg in diesem Tätigkeitsbereich sind folgende:

    • Stärkung des Schutzes und der Rechte von Opfern im Sinne des OHG und von Gewaltopfern im Allgemeinen, insbesondere durch die Teilnahme an Kommissionen oder Arbeitsgruppen, durch die Mitarbeit an der Reflexion und Umsetzung von konzertierten Massnahmen und Politiken im Zusammenhang mit Gewalt und Opferhilfe oder durch die Beantwortung von Umfragen und Konsultationen, die von verschiedenen Behörden oder Dachorganisationen durchgeführt werden.

    • Die breite Öffentlichkeit sowie öffentliche und private Partner:innen über Themen im Zusammenhang mit Gewalt und Opferhilfe zu informieren, insbesondere durch Kurse, öffentliche Vorträge, Vorträge bei Fachtagungen oder Ausbildungstagen für Fachleute, das Verfassen von Artikeln für bestimmte Berichte oder Fachzeitschriften im Bereich der Opferhilfe oder der geschlechtsspezifischen Gewalt sowie durch Sensibilisierungskampagnen.