Brauchen Sie Hilfe?

Haben Sie Fragen zu Ihrer Gewaltsituation?

Brauchen Sie Unterstützung, um Abstand zu gewinnen und über Alternativen nachzudenken?

Sie fühlen sich unsicher und brauchen Schutz?

Sie sind Opfer von Gewalt geworden und brauchen Rat?

Sie kennen eine Person, die Gewalt erfährt oder erfahren hat, und haben Fragen?

Sie sind Berufstätige:r und benötigen Informationen im Zusammenhang mit unseren Fachgebieten?

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Sie erreichen uns telefonisch unter 026 322 22 02

Von Montag bis Freitag, von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, ausser am Mittwochmorgen

Am Samstag und Sonntag, sowie an Feiertagen von 11.00 bis 17.00 Uhr

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Gewalt in der Ehe und Partner:innenschaft (psychische, verbale, physische, sexualisierte, und/oder ökonomische)

  • Beleidigt, bedroht oder schlägt Sie Ihr:e Ehemann/Ehefrau oder Partner:in?

    Macht er:sie Sie ständig klein und kritisiert Sie, verbietet Ihnen, Ihre Familie zu sehen oder zwingt Sie zu Geschlechtsverkehr?

    Sie machen sich Sorgen um Ihre Kinder, die Zeug:innen von Gewalt sind?

    Ihre Schwester wird von ihrem:r Partner:in geschlagen?

    Ihre Freundin steht unter ständiger Kontrolle und darf Sie nicht mehr sehen?

    Sie sind vielleicht selbst Opfer oder kennen eine Person, die von Gewalt in der Partner:innenschaft betroffen ist?

    Die meisten Formen von Gewalt in der Partner:innenschaft sind gesetzlich verboten (Strafgesetzbuch) und fallen unter das Opferhilfegesetz (OHG).

    Diese Taten haben schwerwiegende Folgen für die Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen und Kindern. Die Opfer haben besondere Rechte.

    Den gemeinsamen Haushalt aufzuheben ist ein Recht, das im Schweizer Zivilgesetzbuch (Art. 175 ZGB) eingetragen ist: «Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt für solange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernstlich gefährdet ist.»

    Falls Sie Verletzungen haben, lassen Sie diese im Krankenhaus oder bei Ihrem:r Hausarzt:in ärztlich feststellen. Ein Beweis für die erlittene Gewalt kann immer hilfreich sein.

    Kontaktieren Sie uns. Wir können Ihnen nützliche Informationen geben und Sie unterstützen.

    Wenn Sie in Gefahr sind, kontaktieren Sie bitte die Polizei unter der Nummer 117.

  • Die Spirale der Gewalt

    Jede Partner:innenschaft ist anders, aber meistens verläuft die Gewalt in Form eines vierphasigen Zyklus, eines regelrechten zerstörerischen Teufelskreises, der - wenn er erst einmal bekannt ist - leicht zu erkennen ist.

    1. Spannungsanstieg > Angst des Opfers

    2. Explosion der Gewalt > Angst und/oder Verletzungen des Opfers

    3. Rechtfertigung und Bedauern des:r Täter:in > Schuldzuweisung an das Opfer

    4. Versöhnung > Hoffnung des Opfers

    Ohne Unterstützung von aussen ist es schwierig, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Dem Schweigen und der Isolation ein Ende setzen und über Ihre Situation zu sprechen, ist ein wichtiger Schritt, um dies zu erreichen. Indem Sie unsere Website besuchen, haben Sie bereits den ersten Schritt getan.

    Gewalt in Paarbeziehungen liegt vor, wenn eine Person im Rahmen einer verheirateten oder unverheirateten, hetero- oder homosexuellen Paarbeziehung körperliche, sexualisierte, psychische oder ökonomische Gewalt gegen ihre:n Partner:in ausübt oder androht. Gewalt während und nach einer Trennung (Trennungsgewalt/Stalking) gehört ebenfalls dazu.

    Verbale und psychische Gewalt ist von aussen oft schwer zu erkennen. Sie äussert sich insbesondere durch:

    • Beleidigungen, Demütigungen, Verunglimpfungen

    • Kontrolle, Isolation

    • Bedrohung (mit oder ohne Waffe)

    • Ein Rauswurf aus der ehelichen Wohnung oder das Einsperren in einem Zimmer

    Körperliche Gewalt verletzt die körperliche Integrität einer Person und hinterlässt oft sichtbare Spuren. Sie besteht insbesondere aus:

    • Schlagen, (er-)würgen

    • Gegenstände auf das Opfer werfen, an den Haaren ziehen

    • Verbrennungen zufügen

    Sexualisierte Gewalt erzwingt durch Gewalt oder Drohungen eine ungewollte sexuelle Beziehung. Dabei kann es sich um Folgendes handeln:

    • Nötigung zu sexuellen Praktiken (durch Erpressung, Drohungen, Einschüchterung, usw.)

    • Vergewaltigung in der Ehe/Partner:innenschaft

    Ökonomische Gewalt ist von aussen ebenfalls schwer zu erkennen. Sie umfasst folgende Verhaltensweisen:

    • Kein Taschengeld oder Geld für den Haushaltsbedarf geben

    • Verbieten, zu arbeiten oder im Gegenteil dazu zwingen, eine Arbeit anzunehmen, um dann den Lohn zu konfiszieren

    Stalking beginnt oft nach einer Trennung, zieht sich in der Regel über einen längeren Zeitraum hin und kann sich äussern durch:

    • Belästigung per SMS, E-Mail, Telefon oder anderen unerwünschten Kommunikationsmitteln

    • Das Auflauern der Person vor dem Haus oder bei der Arbeit, das Verfolgen, Ausspionieren, Kontrollieren

    • Das Befragen von Nachbarn:innen, Bekannten usw. über ihn/sie  

    Anhand folgender Merkmale lässt sich Gewalt in der Partner:innenschaft von anderen Gewalttaten unterscheiden:

    • Täter:in und Opfer sind durch eine emotionale Bindung miteinander verbunden, die oft auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen bleibt.

    • Die meisten Gewalttaten finden im privaten Bereich, zu Hause, statt. Das heisst, an einem Ort, der normalerweise für Sicherheit und Schutz steht.

    • Gewalt in der Partner:innenschaft wird in der Regel über einen längeren Zeitraum ausgeübt, besteht aus sich wiederholenden Handlungen und nimmt mit der Zeit an Intensität zu.

    • Sie ist nicht das Ergebnis eines Kontrollverlusts, sondern ein gewähltes Mittel, um die andere Person zu beherrschen und die eigene Macht über sie zu bekräftigen. Der:die Angegriffene fühlt sich unter Druck gesetzt und gefährdet. Der:die Täter:in profitiert oft von einem asymmetrischen Machtverhältnis. In einer gleichberechtigten Paar-Beziehung gibt es oft weniger Gewaltsituationen.

    Die Auswirkung von Gewalt in der Ehe und Partner:innenschaft auf die Opfer

    Gewalt in der Ehe und Partner:innenschaft hinterlässt bei den Opfern bald sehr reale Spuren auf körperlicher, psychischer, psychosomatischer und sozialer Ebene. Frauen, die Opfer von Gewalt sind, leiden sehr häufig unter körperlichen Folgen wie:

    • Prellungen

    • Knochenbrüche oder andere Verletzungen

    Erlittene Gewalt hat Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Psychische oder psychosomatische Symptome von Gewalt können sein:

    • Scham- und Schuldgefühle

    • Verlust des Selbstbewusstseins

    • Schlafstörungen

    • Nervosität, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen

    • Angstzustände, Panikattacken

    • Depression

    • Essstörungen, Appetitlosigkeit

    Zu diesen physischen und psychischen Folgen kommen oft noch soziale Schwierigkeiten hinzu. Viele Opfer schämen sich für die erlittene Gewalt und wagen es nicht, darüber zu sprechen. Dies hat zur Folge, dass sie sich immer mehr zurückziehen. Sie beginnen, sich zu isolieren. Die psychologische und emotionale Anfälligkeit erschwert die Leistung am Arbeitsplatz und in anderen Bereichen des täglichen Lebens zunehmend.

    Die Auswirkungen von Partner:innenschaftsgewalt auf Kinder und Jugendliche

    Kinder und Jugendliche, die in einem Umfeld von Gewalt in der Ehe oder Partner:innenschaft aufwachsen, sind erheblichen Stressquellen ausgesetzt. Sowohl die direkt erlebte Gewalt als auch die Gewalt, der sie zwischen ihren Bezugspersonen ausgesetzt sind, stellen eine Form der häuslichen Gewalt dar. Gewalt in der Kindheit hat oft schwerwiegende Folgen bis ins Erwachsenenalter.

    • Kinder sind besonders betroffen, wenn sie Zeug:innen von Gewalt zwischen ihren Bezugspersonen werden.

    • Opfer von Gewalt zu sein, stellt eine Gefährdung des Kindeswohls dar, die ein schnelles und angemessenes Eingreifen erfordert.

    • Die Beendigung von Gewalt und die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern sind wichtige Schritte, um Kindern und Jugendlichen zu helfen.

Sexualisierte Gewalt (Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch in der Kindheit, andere gesetzlich verbotene sexuelle Handlungen)

  • Haben Sie kürzlich oder in der Kindheit sexuelle Übergriffe erlebt?

    Eine Ihrer Freundinnen hat eine Vergewaltigung erlebt?

    Ihre Schwester wird sexuell belästigt?

    Sie sind vielleicht selbst Opfer oder kennen eine Person, die von sexualisierter Gewalt betroffen ist?

    All diese Handlungen sind gesetzlich verboten und die Opfer haben spezielle Rechte.

    Im Falle eines sexuellen Übergriffs wird empfohlen, sich schnell in ein Krankenhaus zu begeben, ohne sich zu waschen und die Kleidung, die während des Übergriffs getragen wurde, in einer Papiertüte mitzunehmen (idealerweise jedes Kleidungsstück in einer separaten Tüte). Im Krankenhaus kann das Opfer behandelt werden, insbesondere um die Übertragung von sexuell übertragbaren Infektionen zu verhindern, sowie eine Notfallverhütung zu erhalten.

    Das Opfer hat auch die Möglichkeit, eine gerichtsmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen, um mögliche Verletzungen und mögliche Beweise zu dokumentieren, die in einem Strafverfahren verwendet werden können, und zwar unabhängig davon, ob es sich für eine Anzeige entscheidet oder nicht. Wenn das Opfer es wünscht, kann es von einer Vertrauensperson begleitet werden.

    Der medizinische Befund kann von der Unfallversicherung, der Krankenversicherung oder dem OHG erstattet werden. Ein Informationsblatt – Unfallmeldung ist unter «Nützliche Links und Dokumente» zu finden.

    Kontaktieren Sie uns, wir können Sie beraten und unterstützen.

    Falls Sie in Gefahr sind, kontaktieren Sie die Polizei unter der Nummer 117.

  • Sexualisierte Gewalt ist jedes Verhalten mit sexueller Konnotation, das unerwünscht ist. Dies umfasst:

    • Vergewaltigung und sexuelle Nötigung

    • Sexuell motivierte Belästigung

    • Sexuelle Handlungen an Kindern

    • Nötigung zum Anschauen von pornografischem Material

    • Exhibitionismus

    • Verstümmelung weiblicher Genitalien

    • Sexuelle Berührungen

    Ab dem 1. Juli 2024 hat sich das Gesetz geändert und folgende Verhaltensweisen sind ebenfalls verboten:

    • Das Abziehen des Kondoms oder das Unterlassen der Verwendung eines Kondoms ohne Wissen des:r Partner:in («stealthing»).

    • Die Verbreitung von sexuellen Inhalten an Dritte ohne die Zustimmung der betroffenen Person («revenge-porn»).

    Sexuelle Handlungen können auf unterschiedliche Weise erzwungen werden. Nicht immer ist es notwendig, körperliche Gewalt anzuwenden. Manchmal reicht auch die Androhung von Gewalt oder Strafen aus.

    Bei einem sexuellen Übergriff kommt es häufig vor, dass sich das Opfer in einem Zustand der Betäubung befindet. Dies ist eine normale Reaktion auf einen Schock. Dieser Zustand lähmt die Person dann sowohl körperlich (Unfähigkeit, sich zu bewegen) als auch geistig (Unfähigkeit, zu schreien).

    Sexualisierte Gewalt zu erleiden ist ein traumatisches Erlebnis, welches sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken kann. Oft scheint vieles nicht mehr so zu sein, wie es vorher war.

    Die Folgen können unter anderem sein:

    • Angst- und Panikzustände

    • Ekel-, Scham- und Schuldgefühle

    • Schlafstörungen

    • Flashbacks, Albträume, aufdringliche Erinnerungen

    • Konzentrationsschwierigkeiten

    • Verzweiflung und Hilflosigkeit

    • Stimmungsschwankungen und Depressionen

    • Gedächtnisstörungen

    Dies sind normale Reaktionen auf ein Trauma. Oft dauert es lange, bis die Symptome abklingen und es den Betroffenen gelingt, wieder ein Gefühl der Sicherheit und ein stabiles Leben zu führen.

Drohung, Nötigung, Stalking (zwanghafte Belästigung)

  • Droht man Ihnen, Sie zu töten oder Ihnen körperlichen Schaden anzurichten?

    Werden Sie durch wiederholte, aufdringliche Verhaltensweisen belästigt und fühlen Sie sich unsicher?

    Sie sind vielleicht selbst Opfer oder kennen eine Person, die von Drohung, Nötigung oder Stalking betroffen ist.

    Drohungen und Nötigungen sind Straftaten gegen die psychische Integrität. Personen, die davon betroffen sind, haben Fragen zu ihrer Sicherheit und den rechtlichen Möglichkeiten. In einer solchen Situation ist es wichtig, dass Sie sich an Fachleute wenden.

    Kontaktieren Sie uns, unsere OHG-Beraterinnen können Sie unterstützen und Sie gegebenenfalls an Spezialist:innen weiterleiten.

    Falls Sie in Gefahr sind, kontaktieren Sie die Polizei unter der Nummer 117.

  • Drohung und Nötigung sind Straftaten gegen die psychische Integrität.

    Heute versteht man unter Stalking die absichtliche und wiederholte Belästigung einer Person, die so weit geht, dass die Sicherheit der Person gefährdet ist und die Lebensgestaltung erheblich erschwert wird.  

    Stalking ist eine besonders störende Form des Angriffs auf die Privatsphäre. Die Opfer fühlen sich einem regelrechten Psychoterror ausgesetzt, der manchmal sogar zu körperlichen Übergriffen führt. Stalking verursacht grosses Leid, das zu sozialer Isolation führt.

    In der Schweiz gilt Stalking an sich noch nicht als Straftat. Dennoch beinhaltet es Handlungen, die strafbar sind. Aus präventiver Sicht ist es wichtig, dass diese Form der Aggression so schnell wie möglich erkannt wird, damit Massnahmen ergriffen werden können. Daher ist es wichtig, sich mit Fachleuten auszutauschen.

Menschenhandel

  • Kennen Sie eine Person, die mit falschen Versprechungen in die Schweiz gekommen ist und nun ausgebeutet wird oder sich in einer Zwangssituation befindet?

    Sie kennen eine Person, die möglicherweise von Menschenhandel betroffen ist.

    Der Kanton Freiburg hat einen Kooperationsmechanismus zur Bekämpfung des Menschenhandels eingerichtet.

    Auch wenn sich eine Person ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz aufhält, kann sie bestimmte Rechte haben und geschützt werden.

    Kontaktieren Sie uns, wir können Sie informieren und unterstützen.

  • Nach der international festgelegten Definition besteht Menschenhandel darin, «Personen anzuwerben, ihre Dienste anzubieten, sie zu transferieren, sie durch Vermittler:innen zu vermitteln, sie zu beherbergen oder sie zum Zweck der Ausbeutung aufzunehmen.»

    Es gibt verschiedene Formen des Menschenhandels:

    • Personen, die zu sexuellen Zwecken ausgebeutet werden

    • Personen, deren Arbeitskraft ausgebeutet wird

    • Personen, denen Organe entnommen werden

    Sie finden auch Informationen dazu auf der Schweizer Plattform gegen Menschenhandel.

Zwangsheirat

  • Haben Sie Angst, dass Ihre Eltern Ihren zukünftigen Ehemann für Sie aussuchen könnten?

    Eine Schulfreundin wird gegen ihren Willen verlobt?

    Ihre Eltern akzeptieren Ihren Wunsch nach Trennung nicht?

    Sie sind vielleicht selbst Opfer oder kennen eine Person, die von Zwangsheirat betroffen ist.

    Jeder Mensch kann seine:n  Partner:in frei wählen, niemand kann zur Ehe gezwungen werden. Die Ehe beruht auf der freien Entscheidung der beiden Personen. Von einer Zwangsheirat ist die Rede, sobald eine:r der beiden zukünftigen Ehepartner:in keine Möglichkeit sieht, die Heirat abzulehnen.

    Kontaktieren Sie uns, wir können Sie informieren und unterstützen.

  • (Kapitel im Aufbau…)

Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation FGM)

  • Ihnen wurden die äusseren Genitalien ohne medizinischen Grund teilweise oder vollständig entfernt?

    Sie befürchten, Opfer einer weiblichen Genitalverstümmelung zu werden?

    Sie befürchten, dass Ihre Tochter oder eine junge Frau, die Sie kennen, Opfer einer weiblichen Genitalverstümmelung wurde/werden könnte?

    Sie sind vielleicht selbst Opfer oder kennen eine Person, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen ist.

    Kontaktieren Sie uns, wir können Sie unterstützen und Sie gegebenenfalls an Spezialist:innen weiterleiten.

    Wenn das Opfer oder die bedrohte Person minderjährig sind, wenden Sie sich an

    • Die Opferberatungsstelle für Kinder, Tel. 026 305 15 80

    oder

    • Das Jugendamt, Tel. 026 305 15 30

  • (Kapitel im Aufbau…)

Kindesentführung

  • Sie befürchten, dass Ihr Mann die Kinder entführt?

    Der Vater Ihrer Kinder ist mit ihnen in sein Heimatland gereist und weigert sich, sie in die Schweiz zurückzubringen?

    Sie sind möglicherweise ein Opfer oder kennen eine Person, die von Kindesentführung betroffen ist.

    Die Entführung von Minderjährigen ist eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs. Verschiedene Fachpersonen können Ihnen helfen.

    Kontaktieren Sie uns, wir können Sie informieren und unterstützen.

  • Wenn ein Kind ohne die Zustimmung des Elternteils, der das Sorgerecht innehat oder mit ihm gemeinsam ausübt, von seinem anderen Elternteil oder einer ihm nahestehenden Person ins Ausland verbracht wird, oder wenn es sogar auf alleinige Initiative dieser Person dort festgehalten wird, oder wenn eine Entführung des Kindes droht, sind der andere Elternteil oder andere dem Kind nahestehende Personen oft hilflos.

    Die Zentralbehörde für internationale Kindesentführungen des Bundesamtes für Justiz ist zusammen mit ihren Partnerbehörden im Ausland zuständig und bereit, sich für eine möglichst rasche Rückgabe des Kindes, die seinen Interessen entspricht, oder für die Ausübung des Besuchsrechts einzusetzen.

    Unter folgenden Links finden Sie nützliche Informationen:

    Bundesamt für Justiz

    Internationaler Sozialdienst

    Diese Situation besteht auch in Fällen, in denen ein Elternteil die Ausübung des Umgangsrechts verhindert oder behindert, ohne die Schweiz zu verlassen.

Andere Gewalttaten und/oder Straftaten

  • Wurden Sie Opfer eines versuchten Tötungsdelikts?

    Sind Sie eine nahestehende Person (im Sinne des OHG: Ehepartner:in, Kinder, Vater und Mutter oder ähnliche Beziehungen) eines Opfers von Tötungsdelikt oder Feminizid?

    Wurden Sie aufgrund eines körperlichen Angriffs durch eine andere Person körperlich verletzt?

    Werden Sie von einem:r Nachbar:in bedroht?

    Wurden Sie beraubt oder überfallen?

    Wurden Sie Opfer eines medizinischen Fehlers oder eines Arbeitsunfalls?

    Sie sind möglicherweise Opfer oder kennen eine Person, die von einer Gewalttat und/oder einer Straftatbetroffen ist.

    Wenn Sie Verletzungen haben, lassen Sie sich im Krankenhaus oder bei ihrem:r Hausärzt:in medizinischen Befund geben. Ein Beweis für die erlittene Gewalt kann immer hilfreich sein.

    Kontaktieren Sie uns, wir können Sie informieren und unterstützen.

    Falls Sie in Gefahr sind, kontaktieren Sie die Polizei unter der Nummer 117.

  • Das Opferhilfegesetz beschreibt die Kompetenzen der Beratungsstellen.

    Jede Person, die durch eine Gewalttat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, hat Anspruch auf Beratung. Es ist nicht erforderlich, dass eine Strafanzeige erstattet wurde.

    Die Beratungsstellen bieten Ihnen:

    • Kostenlose Soforthilfe (psychologische Unterstützung, medizinische Leistungen, materielle Hilfe, Rechtshilfe, Notunterkünfte, Transport);

    • Die Möglichkeit, sich in vertrauensvoller und vertraulicher Atmosphäre zu äussern. Unsere Mitarbeiterinnen sind gegenüber Behörden und Privatpersonen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Bedarf können die Beratungsstellen die Dienste einer Dolmetscherin in Anspruch nehmen;  

    • Informationen und Ratschläge zu Opferrechten, zum Strafverfahren oder zur therapeutischen Unterstützung;

    • Begleitung und Unterstützung während des Strafverfahrens;

    • Angaben zu Spezialist:innen wie Psychotherapeut:innen oder Anwält:innen.

Unsere Dienstleistungen richten sich an volljährige Frauen (Cis und Trans-Frauen sowie non binäre Personen, die sich an uns wenden möchten) die Opfer von Gewalt geworden sind, sowie an die Kinder, die sie begleiten.

Angehörige von Frauen, die im Sinne des OHG Opfer einer Straftat geworden sind, haben ebenfalls Anspruch auf OHG-Leistungen.